WOHNPLATZ FINANZIEREN

Sobald das Arbeiten nach einem Unfall oder durch eine Krankheit nicht mehr möglich ist, treten die Sozialversicherungen anstelle des Lohnes. Durch eine Invalidenrente und allfällige Hilfslosenentschädigungen, ggf. Unfallversicherungs- sowie Pensionskassenleistungen wird fortan der Lebensunterhalt gesichert. Dies sind Eigenleistungen, mit denen ein Anteil an der Pflege und Betreuung in einer Institution finanziert wird.
Als zweites Standbein unterstützt der Kanton die Finanzierung von Heimaufenthalten.

Die Stiftung WG Landhaus ist als Heim ohne Leistungsvereinbarung durch das Kant. Sozialamt des Kantons Thurgau anerkannt. Sofern Sie aus dem Kanton Thurgau kommen, leistet der Kanton über die IFEG*-Finanzierung Beiträge an anerkannte bewilligte Einrichtungen. In anderen Kantonen geschieht dies über die Ergänzungsleistungen (EL) sowie über die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE).
Die Stiftung WG Landhaus ist durch die IVSE und EL anerkannt. Somit können wir aus der ganzen Schweiz erwachsene Menschen mit Behinderung aufnehmen. Die Kostengutsprache erfolgt mit dem Formular Kostenübernahmegarantie (KÜG) über die kantonalen Verbindungsstellen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE.

Die Tages-Taxen und die Leistungsabgeltung sind von der jährlich festgelegten Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Thurgau abhängig. Die Art der Finanzierung ist wiederum kantonal geregelt und wird folglich vom Herkunftskanton der Bewohner:innen bestimmt.

Deshalb gilt, jeder Fall ist individuell. Gerne helfen wir Ihnen bei der Klärung und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

*) Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen

Aufnahmekriterien und Anmeldung Versicherungen